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Startseite Für Sie selbst Erholen Finanzielle Unterstützung Abwesenheit und Einkommen

Abwesenheit und Einkommen

Wenn Sie als Folge Ihres Burn-outs der Arbeit fernbleiben, müssen Sie einige Dinge regeln, damit Ihr Einkommen garantiert ist.

Arbeitnehmer

Arbeitsunfähig

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit auszuführen, wird Ihr Arbeitsvertrag unterbrochen. Im ersten Zeitraum bleibt Ihr Lohn zu Lasten des Arbeitgebers: Das ist garantierter Lohn. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit eine längere Zeit andauert, erhalten Sie ein Ersatzeinkommen, das von der Krankenkasse  vergütet wird und auf der gesetzlichen Krankenversicherung stützt.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, müssen Sie:

  • Ihren Arbeitgeber sofort über ihren Zustand informieren.
  • Ihrem Arbeitgeber innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein ärztliches Attest vorlegen.
  • sich nötigenfalls der Untersuchung eines Kontrollarztes unterziehen.
  • bei längerem Fernbleiben die Krankenkasse durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kenntnis setzen. Die Frist für Arbeiter beträgt 14 Tage. Für Angestellte beträgt die Frist 28 Tage.

Termin und Betrag der Unterstützung

Der garantierte Lohn ist derselbe wie der normale Lohn. Während des Zeitraums der primären Arbeitsunfähigkeit (dem ersten Jahr), nach dem Zeitraum des garantierten Lohns, erhalten Sie eine Unterstützung von Ihrer Krankenkasse. Die Unterstützung beträgt 60% des begrenzten Bruttolohns.

Krankenkasse

In Belgien müssen Sie einer Krankenkasse beitreten. Nur so können Sie die gesetzliche Versicherung gegen Krankheit und Invalidität in Anspruch nehmen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Krankenkassen.

In Belgien haben Sie Zugang zu qualitativer Versorgung durch die Regelung der Krankenpflichtversicherung. Die Krankenversicherung übernimmt denn die Kosten für zahlreiche Sachleistungen (Konsultationen, Arzneimittel, Krankenhauskosten usw.). In bestimmten Fällen übernimmt sie die vollständigen Kosten (den vollen offiziellen Preis), in anderen Fällen einen Teil davon.

Um die medizinische Versorgung für möglichst viele Menschen finanziell zugänglich zu machen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Ihre Kosten senken können: erhöhter Zuschuss, Höchstrechnung, Regelung der Bezahlung durch Dritte usw.

Selbständige

Müssen oder wollen Sie aufgrund einer Krankheit ihre berufliche Aktivität unterbrechen, können Sie einen ersetzenden Unternehmer in Anspruch nehmen. Dieser übernimmt Ihr Geschäft vorübergehend. Dieser Ersatz ist für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen pro Jahr möglich.

Dieser Zeitraum gilt nicht wenn:

  • Sie vorübergehend arbeitsunfähig oder invalide sind,
  • Sie im Mutterschaftsurlaub sind oder
  • Sie für ein schwer krankes Kind oder für einen sterbenskranken Angehörigen sorgen.

In diesen Fällen wird dieser Zeitraum auf den Krankheitsverlauf abgestimmt.

Mehr Informationen
  • Krankenkassen (Portal der sozialen Sicherheit)
  • Soziale Sicherheit / Bürger
  • Stellvertretende Unternehmer für Selbstständige (Portal der sozialen Sicherheit)
  • Finanzielle Erreichbarkeit Ihrer Gesundheitsversorgung (LIKIV)

Kontakte

Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (LIKIV) – Regelungen und Rechtsstreitigkeiten

Telefonnummer
+32(0)2 739 76 19
E-mail
reglemsidu@riziv-inami.fgov.be

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