Die Vertrauensperson
Ihr Unternehmen hat vielleicht eine oder mehrere Vertrauenspersonen unter seinen Mitarbeitern benannt.
Diese von Ihrer Organisation ernannte Person nimmt diese Funktion neben ihrer normalen Tätigkeit wahr. Sie kümmert sich um die Aufnahme von Arbeitnehmern, die glauben, Opfer psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz zu sein (Probleme mit Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung, Stress, Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz usw.).
Da die Vertrauensperson in der Regel Teil Ihres Unternehmens ist, verfügt sie über umfassende Kenntnisse der internen Abläufe. Sie steht in „erster Linie“ zur Verfügung.
Die Vertrauensperson ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Sie berät Sie und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie kann eine Schlichtung organisieren oder die gesetzlich vorgesehenen informellen Verfahren einleiten.
Wie Kontakt aufnehmen ?
Sie ist nicht verpflichtend, aber wenn im Unternehmen eine Vertrauensperson ernannt wird, muss ihr Name in der Arbeitsordnung stehen.