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Für Arbeitnehmer

Die belgische Sozialversicherung sieht ein Ersatzeinkommen und andere finanzielle Zuschüsse im Fall von Krankheit oder Entlassung vor.

Zusatzversicherung für medizinische Versorgung

Die Krankenkassen zahlen, unter der Aufsicht des LIKIV, medizinische Sachleistungen und Unterstützungen. Um einen Anspruch darauf zu haben, sind Sie verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten.

Sie müssen einen Mitgliedsbeitrag an Ihre Krankenkasse zahlen. Wenn Sie diesen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, bietet Ihre Krankenkasse Ihnen auch eine Zusatzversicherung an. Das sind alle Dienstleistungen und Vorteile, welche die Krankenkasse zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung bietet. Bei der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) zahlen Sie keinen Mitgliedsbeitrag, aber erhalten auch keine Zusatzversicherung.

Garantierter Lohn

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall, anderes als Berufskrankheiten oder Arbeitsunfall arbeitsunfähig sind, haben Sie für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Lohnfortzahlung zu Lasten Ihres Arbeitgebers. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gelten spezielle Regeln.

Zeitraum

Sind Sie  Angestellter, ist Ihr Lohn während der ersten 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit garantiert. Wenn Sie aber für einen befristeten Zeitraum von weniger als 3 Monaten oder für eine deutlich beschriebene Arbeit, deren Ausführung normalerweise eine Beschäftigung von weniger als 3 Monaten erfordert, angeworben sind, erhalten Sie nur einen Anspruch auf Lohn unter denselben Bedingungen wie Arbeiter.

Sind Sie Arbeiter, ist der Lohn in den ersten 7 Tagen garantiert, danach erhalten Sie 7 Tage lang 85,88 % Ihres normalen Lohns. Vom 15. bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf einen prozentualen Anteil Ihres Lohns. Auch dieser prozentuale Anteil wird vom Arbeitgeber bezahlt. Während des letzten Zeitraums wird der garantierte Lohn durch eine Unterstützung der Krankenkasse ergänzt.

Durch die Abschaffung des Karenztags haben Arbeiter ab dem 1. Januar 2014 genauso wie Angestellte ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf ihren garantierten Lohn.

Betrag

Der garantierte Lohn ist derselbe wie der normale Lohn.

Danach, während des Zeitraums der primären Arbeitsunfähigkeit (dem ersten Jahr), nach dem Zeitraum des garantierten Lohns, erhalten Sie eine Unterstützung von der Krankenkasse. Die Unterstützung beträgt 60 % des begrenzten Bruttolohns.

Ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit beginnt der Zeitraum der Invalidität. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin Unterstützungen von der Krankenkasse:

  • 65 % des begrenzten Bruttolohns wenn mindestens eine Person von Ihr abhängig ist,
  • 55 % wenn Sie allein stehen und
  • 40 % wenn Sie zusammenwohnen.

Kontakte

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit

Telefonnummer
+32(0)2 528 60 11
E-mail
social.security@minsoc.fed.be

Sie sind nicht allein

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