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Startseite Für Ihre Mitarbeiter An Wen wenden? Am Arbeitsplatz Die Vertrauensperson

Die Vertrauensperson

Ihr Unternehmen hat vielleicht eine oder mehrere Vertrauenspersonen unter seinen Mitarbeitern benannt.

Diese von Ihrer Organisation ernannte Person nimmt diese Funktion neben ihrer normalen Tätigkeit wahr. Sie kümmert sich um die Aufnahme von Arbeitnehmern, die glauben, Opfer psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz zu sein (Probleme mit Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung, Stress, Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz usw.).

Da die Vertrauensperson in der Regel Teil Ihres Unternehmens ist, verfügt sie über umfassende Kenntnisse der internen Abläufe. Sie steht in „erster Linie“ zur Verfügung.

Die Vertrauensperson ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Sie berät Sie und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sie kann eine Schlichtung organisieren oder die gesetzlich vorgesehenen informellen Verfahren einleiten.

Wie Kontakt aufnehmen ?

Sie ist nicht verpflichtend, aber wenn im Unternehmen eine Vertrauensperson ernannt wird, muss ihr Name in der Arbeitsordnung stehen.

Mehr Informationen
  • Psychosoziale Risiken bei der Arbeit (FÖD BASK)
  • Aktionsmittel der leidenden Arbeitnehmer
  • Aktionsmittel der Arbeitnehmer: externe Verfahren (FÖD BASK)

Kontakte

Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD BASK)

E-mail
hut@emploi.belgique.be

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