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Rechtliche Pflichten

Regelung in Bezug auf die Rückkehr zur Arbeit

Verschiedene Regelungen sind für die Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Abwesenheit zu berücksichtigen:

  • Das „Recht auf Wohlbefinden bei der Arbeit“ (Code du bien-être au travail) beschreibt den Weg der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers, der die vereinbarte Arbeit zeitweise oder endgültig nicht mehr ausführen kann (Kapitel VI von Buch I, Titel 4, Artikel I.4-72 bis I.4-82);
  • das Gesetz vom 3. Juli 1978 (hauptsächlich die Artikel 31, 31/1 und 34) über die Arbeitsverträge. Dieses Gesetz legt die Konsequenzen für den Arbeitsvertrag in den Fällen einer Arbeitsunfähigkeit, einer teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit oder einer endgültigen Arbeitsunfähigkeit fest.

Pflichten des Arbeitgebers

Im Rahmen des Gesetzes des Wohlbefindens ist der Arbeitgeber für die Einsetzung des/r Folgenden verantwortlich:

  • die interne Politik der Rückkehr zur Arbeit,
  • individuelle Wege zur Wiedereingliederung und
  • Pläne der Wiedereingliederung für diejenigen Arbeiter, die wieder in die Arbeitswelt einsteigen.

Die Rückkehr zur Arbeit im privaten/öffentlichen Sektor

Die Vorgehensweise der Rückkehr zur Arbeit ist für den Privatsektor und den öffentlichen Bereich dieselbe, aber die Umsetzung im öffentlichen Sektor erfolgt über andere Strukturen und Dienstleistungen als im Privatsektor. Um mehr über die Regulierung zu erfahren, lesen Sie bitte die Broschüre „Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Abwesenheit aus medizinischen Gründen - Vorbeugung und Wiedereingliederung“ (auf Französisch) die auf der Website des FÖD Beschäftigung zur Verfügung steht. 

Bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall ist die Föderale Agentur der Berufsrisiken (Fedris) zuständig. Sie finden alle nützlichen Informationen auf der Website von FEDRIS.
 

Mehr Informationen
  • Rückkehr zur Arbeit (Belgisches Wissenszentrum für Wohlbefinden bei der Arbeit)…

Siehe auch

Die Vorbeugung bei der Arbeit

Stress, Mobbing, Burn-out und Konflikte sind die Hauptursachen der Arbeitsunfähigkeit in Belgien. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Vorbeugungsmaßnahmen in seinem Unternehmen zu ergreifen.

Anpassung der Arbeit im Unternehmen

Zu Erleichterung der Rückkehr eines Arbeitnehmers zur Arbeit sind Anpassungen der Aufgaben oder des Arbeitsplatzes möglich. Lesen Sie hier welche.

Kontakte

Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD BASK)

E-mail
hut@emploi.belgique.be

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